Mobile Corona-​Testzentren – Anfrage

Mobile Corona-​Teststelle – Anfrage

Ab sofort kön­nen Sie bei uns unver­bind­lich eine mobile, von der Stadt Müns­ter offi­zi­ell beauf­tragte Corona-​Teststelle anfra­gen. Wir ermög­li­chen den zu tes­ten­den Per­so­nen einen unkom­pli­zier­ten Zugang zu PoC-​Antigentests.

Wir füh­ren nach Abspra­che mit Ihnen soge­nannte Bür­ger­tests durch. Das bedeu­tet, dass Sie eine Flä­che zur Ver­fü­gung stel­len und wir dort für die gemein­sam ver­ein­barte Zeit eine öffent­lich zugäng­li­che Test­stelle errichten.

Schauen Sie auch gerne nach, ob wir bereits eine Test­stelle in Ihrer Nähe errich­tet haben.

Unsere aktu­elle Test­ka­pa­zi­tät liegt bei ca. 25 Per­so­nen pro Stunde.
Wir arbei­ten unter Beach­tung aller Auf­la­gen und ver­mit­teln im Fall eines posi­ti­ven Test­ergeb­nis sofort einen PCR-​Test. Bitte beach­ten Sie: Ein Schnell­test ist immer eine Moment­auf­nahme und maxi­mal 24 Stun­den gültig.

Unsere mobile Testein­heit besteht aus einem Las­ten­rad, in dem unsere Test­ma­te­ria­lien und Equip­ment unter­ge­bracht ist, sowie einer Fahr­rad­rik­scha. Ein Pavil­lon begrenzt die Test­stelle räum­lich und fun­giert als wet­ter­ge­schütz­ter War­te­be­reich.
Wir tes­ten mög­lichst im Freien, weil dies die sicherste Test­um­ge­bung für alle Betei­lig­ten ist.

Bitte stel­len Sie dafür eine Flä­che von min­des­tens 6 Ã— 6 m bereit. Ein 230 V‑Stromanschluss sollte in einer Ent­fer­nung von max. 50 m vor­han­den sein.

Wir ver­wen­den einen Spuck­test, wel­cher durch das Paul-​Ehrlich-​Institut (PEI) in Abstim­mung mit dem Robert-​Koch Insti­tut (RKI) fest­ge­legte Min­dest­kri­te­rien für Antigen-​Tests ent­spricht. Sämt­li­che Tests wer­den aus­schließ­lich von geschul­tem Per­so­nal durchgeführt.

Sen­den Sie uns jetzt Ihre unver­bind­li­che Anfrage:

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Wie kön­nen wir mit Ihnen in Kon­takt treten?


Was können wir für Sie tun?


Wie viele Tests sol­len wir mitbringen?
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Hinweise zum PoC-​Antigen-​Test auf SARS-​CoV‑2

Bei der Durch­füh­rung des PoC-​Antigentests auf SARS-​CoV‑2 wird ein Spuck­test oder ein Nasopha­ryn­ge­al­ab­strich durch­ge­führt. Bei letz­te­rem wird die Probe durch einen Abstrich mit­tels eines in die Nase ein­ge­führ­ten Wat­te­stäb­chens genom­men. Auch bei sorg­fäl­ti­ger Durch­füh­rung kann es in Ein­zel­fäl­len zu Ver­let­zun­gen, wie leich­ten Blu­tun­gen oder Rei­zun­gen kommen.

Ist der Anti­gen­test posi­tiv, hat der Getes­tete unver­züg­lich einen PCR-​Test durch­füh­ren zu las­sen und sich in häus­li­che Qua­ran­täne zu begeben.

Im Falle eines posi­ti­ven Test Ergeb­nis sind wir ver­pflich­tet, das Test­ergeb­nis nament­lich dem zustän­di­gen Gesund­heits­amt Müns­ter zu melden.

Ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis bedeu­tet nicht, dass eine COVID-​19-​Infektion sicher aus­ge­schlos­sen wer­den kann. Das Ergeb­nis stellt ledig­lich den Gesund­heits­sta­tus zum Zeit­punkt der Test­durch­füh­rung dar.

Bitte beachten Sie bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses:

Bege­ben Sie sich bitte umge­hend in häus­li­che Qua­ran­täne und kon­tak­tie­ren Sie zur wei­te­ren Dia­gnos­tik und Behand­lung tele­fo­nisch Ihren Haus­arzt oder das Gesundheitsamt.

Bei Vor­lie­gen eines nega­ti­ven Test­ergeb­nis­ses auf SARS-​CoV‑2 hal­ten Sie sich bitte wei­ter­hin an die gel­ten­den AHA-​Regeln (Abstand hal­ten – Hygiene beach­ten – Maske tra­gen), da die­ses Ergeb­nis nur eine Moment­auf­nahme darstellt.

Tre­ten bei Ihnen typi­sche Sym­ptome einer COVID-​19-​Infektion auf, kon­tak­tie­ren Sie bitte tele­fo­nisch Ihren Haus­arzt oder außer­halb der Sprech­zei­ten den ärzt­li­chen Bereit­schafts­dienst unter 116 117. Bei Lebens­ge­fahr, wie star­ker Atem­not, wen­den Sie sich an die 112.