AGB

AGB

Lee­zen Heroes GmbH, Urban­stra­ße 5a, 48143 Müns­ter – im Wei­te­ren Lee­zen Heroes genannt.

1 Vertragsabschluss

1.1 Mit Absen­den der Bestel­lung durch einen Klick auf das Feld „Zah­lungs­pflich­tig buchen“ gibt der Kun­de ein ver­bind­li­ches Ange­bot ab. Erst mit Zutei­lung und Über­sen­dung der Bestell­num­mer durch die Lee­zen Heroes an den Kun­den kommt ein Ver­trag zwi­schen dem Kun­den und Lee­zen Heroes zustan­de. Die Zusen­dung der Bestell­be­stä­ti­gung ist die Lie­fe­rung der Bestä­ti­gung für die Tour.
1.2 Der Kauf von Tou­ren kann nach Maß­ga­be der Nr. 5. wider­ru­fen wer­den.
1.3 Beim Kauf von Tou­ren über die Teil­nah­me an Fahr­ten ist eine Stor­nie­rung oder Ver­schie­bung des Ter­mins nicht mög­lich (vgl. Nr. 5.1.)

2 Preisbestandteile & Zahlungsmodalitäten

2.1 Der Gesamt­preis der Bestel­lung ist bei den Zahl­ar­ten „Pay­pal“, „Sofort­über­wei­sung“ und „Rech­nung“ nach Ver­trags­ab­schluss sofort zur Zah­lung fäl­lig, soll­ten die­se Zahl­ar­ten ange­bo­ten wer­den.
2.2 Sofern die Zahl­art „Bar­zah­lung vor Ort“ ange­bo­ten wird, ist abwei­chend von 2.1 der Gesamt­preis der Bestel­lung am Ver­an­stal­tungs­tag fäl­lig und muss vor der Fahrt vor Ort beim Fah­rer bar gezahlt wer­den. Eine Zah­lung mit Kre­dit­kar­te oder EC-Cash (EC-Kar­te) ist mög­lich.

3 „Bestätigung von Fahrten“

3.1 Das vom Kun­den erwor­be­ne Bestä­ti­gung über die Teil­nah­me an der Fahrt berech­tigt den Kun­den und eine wei­te­re von ihm benann­te Per­so­nen zur Teil­nah­me an der gebuch­ten Fahrt zu dem auf der Bestell­be­stä­ti­gung ver­merk­ten Ter­min zu der ange­ge­be­nen Uhr­zeit.
3.2 Sofern der Kun­de ver­spä­tet erscheint, wird die Fahr­zeit ent­spre­chend der Ver­spä­tung redu­ziert. Bei Nicht­er­schei­nen ver­fällt der Anspruch des Kun­den auf Durch­füh­rung der Fahrt. Die Ver­pflich­tung zur Zah­lung des Gesamt­prei­ses der Bestel­lung bleibt bestehen vgl. Ziff. 2..

4 Gutscheine

4.1 Die Gut­schei­ne gel­ten aus­schließ­lich für die Teil­nah­me an Fahr­ten die von Lee­zen Heroes ange­bo­ten wer­den.
4.2 Ein Anspruch auf Bar­aus­zah­lung der Gut­schei­ne gegen die Lee­zen Heroes ist aus­ge­schlos­sen, solan­ge die Leis­tung ange­bo­ten wird.
4.3 Die von Lee­zen Heroes aus­ge­ge­be­nen Gut­schei­ne sind bis zum Ablauf des drit­ten Jahrs, das auf das Jahr des Kau­fes folgt, gül­tig.

5 Widerrufsrecht und Muster-Widerrufsformular

5.1 Beim Kauf von Fahr­ten mit Lee­zen Heroes kommt zwi­schen Lee­zen Heroes und dem Kun­den ein Ver­trag zur Erbrin­gung von Dienst­leis­tun­gen im Zusam­men­hang mit Frei­zeit­be­tä­ti­gun­gen zustan­de, der für die Erbrin­gung einen spe­zi­fi­schen Ter­min oder Zeit­raum vor­sieht (vgl. § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Es besteht daher gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Wider­rufs­recht für den Kun­den, und zwar unab­hän­gig von der gewähl­ten Zah­lungs­art. Jeder Kauf von Fahr­ten ist damit unmit­tel­bar nach Bestä­ti­gung gemäß 2.1 durch die Lee­zen Heroes bin­dend und ver­pflich­tet zur Bezah­lung des Gesamt­prei­ses der Bestel­lung.
5.2 Beim Kauf eines Gut­scheins, der bei gleich­zei­ti­ger kör­per­li­cher Anwe­sen­heit der Ver­trags­part­ner oder ihrer Bevoll­mäch­tig­ten statt­fin­det (z.B. Kauf bei einem Fah­rer), liegt kein Fern­ab­satz­ver­trag i.S.d. § 312 b BGB vor. Ein Wider­rufs­recht des Kun­den besteht damit nicht.

6 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht beim Rechnungskauf

6.1 Der Kun­de kann nur mit rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten oder von der Lee­zen Heroes aner­kann­ten oder unbe­strit­te­nen Gegen­an­sprü­chen auf­rech­nen.
6.2 Ein Zurück­be­hal­tungs­recht besteht für den Kun­den nur, wenn und soweit der Gegen­an­spruch aus dem glei­chen Ver­trags­ver­hält­nis resul­tiert.

7 Haftungsbeschränkungen, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen

7.1 Die Lee­zen Heroes haf­ten in den fol­gen­den Fäl­len in jedem Fall unbe­schränkt:

– nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz
– für vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig ver­ur­sach­te Schä­den
– bei arg­lis­ti­gem Ver­schwei­gen von Män­geln
– für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit
– für Schä­den aus der Ver­let­zung einer Garan­tie.

7.2 Soweit eine Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten (sog. Kar­di­nal­pflich­ten) nur auf ein­fa­cher Fahr­läs­sig­keit beruht, beschränkt sich die Haf­tung der Lee­zen Heroes auf den Ersatz des ver­trags­ty­pi­schen und vor­her­seh­ba­ren Scha­dens.
7.3 Bis auf die in den Absät­zen 8.1 und 8.2 genann­ten Fäl­le haf­tet die Lee­zen Heroes nicht für Schä­den, die durch ein­fa­che Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wur­den.
7.4 Soweit die Haf­tung der Lee­zen Heroes gem. Ziff. 8.1 bis 8.3 aus­ge­schlos­sen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haf­tung ihrer Erfül­lungs- und Ver­rich­tungs­ge­hil­fen.

8 Rechtswahl, Erfüllungsort, außergerichtliche Streitbeilegung

8.1 Es gilt aus­schließ­lich das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Ist der Kun­de Ver­brau­cher mit gewöhn­li­chem Auf­ent­halt außer­halb der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land kann er sich immer auch auf das Recht des Staa­tes beru­fen, in dem der Kun­de sei­nen Wohn­sitz bzw. gewöhn­li­chen Auf­ent­halts­ort hat.
8.2 Wenn der Kun­de Unter­neh­mer gem. § 14 BGB ist, ist der allei­ni­ge Erfül­lungs­ort für die Lie­fe­rung und Leis­tung sowie die Zah­lung der Sitz von Lee­zen Heroes.
8.3 Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on stellt eine Platt­form zur Online-Streit­bei­le­gung (OS) bereit, die Sie hier fin­den:

Platt­form der EU-Kom­mis­si­on zur Online-Streit­bei­le­gung:
www.ec.europa.eu/consumers/odr

Ver­brau­cher haben die Mög­lich­keit, die­se Platt­form für die Bei­le­gung ihrer Strei­tig­kei­ten zu nut­zen.

 9 Hausordnung/Haftung

9.1 Mit Zutritt zu den Ver­kehrs­mit­teln der Lee­zen Heroes erken­nen die Kun­den und Besu­cher die Gel­tung der unten­ste­hen­den pri­vat­recht­li­chen gere­gel­ten Haus­ord­nung an:

  • Per­so­nen, die durch das Tra­gen von faschis­ti­schen und/ oder men­schen­ver­ach­ten­den Emble­men, Mar­ken und/ oder durch faschis­ti­sche und/ oder men­schen­ver­ach­ten­de Äuße­run­gen auf­fäl­lig wer­den, wer­den der Ver­kehrs­mit­tel ver­wie­sen und erhal­ten sofort Haus­ver­bot!
  • Hieb‑, Schuss- oder Stich­waf­fen sind in den Ver­kehrs­mit­teln ver­bo­ten.
  • Besu­cher, die
    – offen­sicht­lich unter dem über­mä­ßi­gen Ein­fluss von Dro­gen oder Alko­hol ste­hen,
    – den Ver­dacht auf eine anste­cken­de Krank­heit im Sin­ne des Bun­des­seu­chen­ge­set­zes oder des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes oder ähn­li­cher sicher­heits­ge­fähr­den­der Krank­hei­ten auf­wei­sen, kann der Zutritt zu den Ver­kehrs­mit­teln ver­wehrt wer­den

9.2 Der Kun­de haf­tet im Rah­men der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen für alle von ihm ver­ur­sach­ten Sach- oder Kör­per­schä­den. Das gilt auch für Schä­den, die durch min­der­jäh­ri­gen Begleit­per­so­nen oder durch mit­ge­führ­te Trans­port­gü­ter ver­ur­sacht wer­den., wel­che, aus gesund­heit­li­chen oder fahr­läs­si­gen Grün­den, am Eigen­tum von Lee­zen Heroes oder drit­ten Per­so­nen ent­ste­hen. Dies gilt im Beson­de­ren auch für Schä­den, die durch Ver­un­rei­ni­gung durch Erbre­chen, Inkon­ti­nenz, mit­ge­führ­te Nah­rungs­mit­tel oder Rauch­wa­ren ent­ste­hen. Bei der Bezif­fe­rung sol­cher Schä­den wird Lee­zen Heroes neben der Besei­ti­gung auch ent­gan­ge­nen Gewinn durch Aus­fall­schä­den gel­tend machen, die durch Lüf­tung oder Trock­nung ent­ste­hen.

10 Datenschutz

Lee­zen Heroes erhebt, ver­ar­bei­tet und nutzt betriebs- und per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten im Rah­men der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen. Der Kun­de stimmt der Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung und Nut­zung sei­ner per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten aus­drück­lich zu (§ 4 Abs. 1 Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz). § 8 Anzu­wen­den­des Recht, Erfül­lungs­ort und Gerichts­stand
Es gilt deut­sches Recht. Erfül­lungs­ort für Lie­fe­rung und Leis­tung sowie Zah­lung ist 48159 Müns­ter. Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten ist 48159 Müns­ter.

 

11 Salvatorische Klausel

Soll­ten Bestim­mun­gen des Ver­tra­ges oder die­ser AGB oder eine künf­tig auf­ge­nom­me­ne Bestim­mung ganz oder teil­wei­se unwirk­sam oder undurch­führ­bar sein oder ihre Rechts­wirk­sam­keit oder Durch­führ­bar­keit spä­ter ver­lie­ren, so soll hier­durch die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt wer­den. Ent­spre­chen­des gilt, soweit sich her­aus­stel­len soll­te, dass eine Rege­lungs­lü­cke besteht. Die Par­tei­en sind dar­über einig, dass anstel­le der unwirk­sa­men oder undurch­führ­ba­ren Bestim­mun­gen oder zur Aus­fül­lung der Lücke eine ange­mes­se­ne Rege­lung tre­ten soll, die, soweit recht­lich mög­lich, dem am nächs­ten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Ver­tra­ges gewollt hät­ten, wenn die Unwirk­sam­keit, Undurch­führ­bar­keit oder Lücke bekannt gewe­sen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirk­sam­keit einer Bestim­mung etwa auf einem in dem Ver­trag vor­ge­schrie­be­nem Maß der Leis­tung oder Zeit (Frist oder Ter­min) beruht; es soll dann ein dem Gewoll­ten mög­lichst nahe­kom­men­des, recht­lich zuläs­si­ges Maß der Leis­tung oder Zeit (Frist oder Ter­min) als ver­ein­bart gel­ten.

Stand 21.04.2018

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